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Wichtigste Änderungen für die Gymiprüfung 2023

Was sind die wichtigsten Änderungen für die Gymiprüfungen ab 2023? 

Langzeitgymnasium (ab 6. Klasse) 

Ein Übertritt von der 6. Klasse ins Langzeitgymnasium wird tendenziell erschwert werden. Dies aufgmnd der stetigen Zunahme während den letzten Jahren von Schülerinnen und Schülern, welche ins Gymnasium wollen. Gemäss neuem Reglement muss ein Durchschnitt von Vornote (Deutsch & Mathematik im Zwischenzeugnis Januar/Februar) und Prüfungsnote (Deutsch: Sprachbetrachtung & Aufsatz sowie Mathematik) von mind. 4. 75 erreicht werden. Aktuell (bis und mit Gymiprüfung 2022) liegt der benötigte Durchschnitt bei mind. 4.5. 
Für Schülerinnen und Schüler aus einer Privatschule zählt nach wie vor nur der Durchschnitt der Prüfungsnote und keine Vornoten. Hierbei muss neu jedoch eine 4.5 statt eine 4.0 erreicht werden. 

Kurzzeitgymnasium (ab 2./3. Sek) 

•    Mit dem neuen Aufnahmereglement wird es keine Französischprüfung mehr an der Gymiprüfung geben. Somit besteht der Prüfungsschnitt nur noch aus Deutsch (Aufsatz & Sprachbetrachtung) und Mathematik.
•    Es zählen neu wie auch bei der Prüfung ins Langzeitgymnasium die schulischen Vornoten aus dem Februarzeugnis: 50% Vornote & 50% Prüfungsnote.
•    Bei den Vornoten werden neu folgende Fächer zum gleichen Anteil gewichtet und bilden zusammen eine gemeinsame Vornote: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur & Technik (Physik, Biologie und Chemie).
•    Bei Schüler/innen aus einer Privatschule zählen nach wie vor keine Vornoten (nur die Prüfungsnote).
•    Bei Schüler/innen, die in einer Sek A mit Leistungsstufen sind, zählen die Vornoten nur, wenn alle zählenden Fächer auf der höchsten Leistungsstufe besucht wurden. Wenn sie nicht alle Fächer auf der höchsten Leistungsstufe besuchen, zählen die Vornoten nicht.
•    Auch hier werden die Anforderungen für einen erfolgreichen Übertritt grundsätzlich erschwert werden. Neu muss mind. ein Schnitt aus Vornote und Prüfungsnote von 4.75 erreicht werden. Schüler und Schülerinnen, bei denen die Vornoten nicht zählen (z.B. Privatschule), müssen neu eine Prüfungsnote von 4.5 erreichen (vorher 4.0).
•    Eine mündliche Prüfung wird es nicht mehr geben (vorher konnten Schüler/innen mit einer Prüfungsnote zwischen 3.75 und 4.0 noch an die mündliche Prüfung).

 

Grundsätzlich steht fest, dass die Anforderungen für einen erfolgreichen Übertritt ins Langzeit- oder Kurzzeitgymnasium im Vergleich zu den Vorjahren erschwert werden soll. Somit wird eine umfassende Vorbereitung auf die Gymiprüfungen umso relevanter werden. 

 

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